Slide

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der wunderbar Industrial GmbH gelten für sämtliche Leistungen, die wir im Rahmen gegenwärtiger oder künftiger Geschäftsbeziehungen gegenüber unseren Vertragspartnern – nachstehend Auftraggeber genannt – erbringen. Die nachstehenden AGB gelten für Privatkunden nur insoweit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen eines Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zustimmen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir Kenntnis davon haben, dass der Auftraggeber abweichende oder unseren AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen verwendet.

1.3 Unsere AGB werden mit Beginn der von uns zu erbringenden Leistung Vertragsbestandteil. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten unsere AGB auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf unsere AGB Bezug genommen wird, sofern sie dem Auftraggeber bei einem früheren und von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.

2 Angebote, mündliche Bestellungen und deren nachträgliche Änderung

2.1 Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.2 Vom Auftraggeber erteilte Aufträge stellen verbindliche Angebote dar. Wir können diese Aufträge – gleich, ob sie uns mündlich oder schriftlich erteilt werden – innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen, und zwar entweder schriftlich oder dadurch, dass wir die in Angebot/Auftrag gegebene Leistungen erbringen. Mündliche Bestellungen werden, wenn technisch und zeitlich möglich, durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers vereinbart. Wird der Auftragsbestätigung nicht innerhalb eines Werktages, oder mindestens bis 24 Stunden vor Ausführung widersprochen, gilt der Auftrag als erteilt.

3 Vertragsgegenstand

3.1 Wir erbringen unsere Dienstleistungen auf Basis einer gesondert abzuschließenden individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Leistungsverzeichnis; unser Angebot sowie die Auftragsbestätigung werden Gegenstand der Vereinbarung.

3.2 Wir sind verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen. Sollen die Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 h bis 18:00 h erbracht werden, bedarf es einer besonderen, in der Regel schriftlichen Vereinbarung über die Arbeitszeit.

3.3 Wir setzen nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal ein. Das von uns eingesetzte Personal wird von uns überwacht und erhält seine Anweisungen ausschließlich von uns. Das erforderliche Arbeitsmaterial und die Arbeitsmittel stellen wir, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

3.4 Wir legen die Mitarbeiter und die Anzahl der Mitarbeiter fest, durch die die auszuführenden Leistungen zu erbringen sind. Wir sind berechtigt, Dritte mit der Erfüllung unserer Aufgaben zu betrauen. Ein Anspruch auf die Erbringung von Leistungen durch bestimmte Arbeitskräfte besteht nicht.

3.5 Der Auftraggeber ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers nicht weisungsbefugt. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers stehen in keiner vertraglichen Beziehung zum Auftraggeber.

4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt uns die für die durchzuführenden Arbeiten erforderliche Energie unentgeltlich zur Verfügung. Bei Reinigungsarbeiten sind zusätzlich vom Auftraggeber das erforderliche Wasser und die Entsorgungsmöglichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt außerdem unentgeltlich geeignete verschließbare Räumlichkeiten zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen des Auftragnehmers zur Verfügung.

4.2 Der Auftraggeber verschafft unseren Mitarbeitern freien Zugang zu den Räumen, in denen die Leistungen zu erbringen sind. Er trifft die notwendigen organisatorischen und ggf. baulichen Maßnahmen, um uns in die Lage zu versetzen, unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählen auch die Sicherstellung des Zugangs unserer Mitarbeiter zum Objekt und das Verschließen des Objekts nach Beendigung unserer jeweiligen Tätigkeit.

5 Pflichten des Auftragnehmers

5.1 Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Akteneinsicht und jede Handlung, die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Dienst-, Geschäfts-, Betriebs- und Arztgeheimnisses führen könnte, zu unterlassen. Bei Verstößen dieser Art hat der Auftraggeber das Recht zu verlangen, dass eine Arbeitskraft an einer bestimmten Arbeitsstelle nicht mehr eingesetzt wird.

5.2 Materialräume und Magazine werden von uns unter Verschluss gehalten. Falls diese Räume durch Schlösser von uns verschlossen werden, erhält der Auftraggeber einen Schlüssel um in Notfällen diese Räume betreten zu können.

5.3 Der Auftragnehmer versichert, dass die verwendeten Arbeitsmittel geeignet sind, Pflege und Werterhalt der zu reinigenden Objekte zu gewährleisten, dass die Maschinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie das die eingesetzten Reinigungsmittel zum Zeitpunkt der Leistungserbringung den ökologischen Bestimmungen entsprechen.

6 Vergütungen, Zahlungen

6.1 Unsere Vergütung ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag, unserem schriftlichen Angebot oder aus unserer Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Wir sind berechtigt, im Fall der Erhöhung der Löhne/Gehälter unserer Mitarbeiter, insbesondere bei Tariferhöhungen oder im Fall einer auf gesetzlichen Vorschriften beruhenden Kostensteigerung oder im Fall einer Erhöhung der Kosten für Material oder Technik die Preise gegen entsprechenden Nachweis den neuen Gegebenheiten anzupassen.

6.3 Leistungen, die wir auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchführen, werden mit der entsprechend der Leistung anzuwendenden Tarifregelung festgeschriebenen Aufschlägen berechnet. Vereinbarte Sonderleistungen bzw. zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

6.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Leistungen innerhalb von zehn Tagen (gerechnet ab dem jeweiligen Rechnungsdatum) ohne Abzug zu vergüten. Längere Zahlungsziele oder Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit dies mit uns individuell vereinbart ist.

6.5 Gerät der Auftraggeber in Verzug sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Für Mahnungen dürfen wir pro Mahnstufe 5,00 Euro Mahngebühren in Rechnung stellen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unbenommen.

6.6 Werden uns Umstände bekannt, auf Grund derer wir davon ausgehen können, dass unsere vertraglichen Ansprüche auf Grund mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftragsgebers gefährdet sind, werden alle unsere bestehenden Forderungen sofort fällig. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen unsere Leistungen einzustellen.

6.7 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

6.8 Wir sind berechtigt zu Beginn und während der Auftragsausführung Sicherheiten in Form von Hinterlegung, Sicherungseinbehalt oder durch Bestellung einer Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts, zu verlangen.

7 Leistung

7.1 Nur ausdrücklich mit uns vereinbarte Leistungs- oder Fertigstellungstermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftrags-bestätigung. Akzeptieren wir nachträglich Änderungen des Leistungsumfangs, verschieben sich vereinbarte Leistungs- oder Fertigstellungstermine je nach Umfang der Änderungswünsche um einen angemessenen Zeitraum, es sei denn, wir haben die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Termins ausdrücklich schriftlich bestätigt.

7.2 Der Auftraggeber kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Leistungstermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist unsere Leistung zu erbringen.

7.3 Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

8 Abnahme

8.1 Die Beschaffenheit der von uns geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber. Informationen in Mustern, Prospekten oder sonstigem Werbematerial sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Garantien i.S.d. § 443 BGB dar; sie dienen vielmehr lediglich in allgemeiner Form der Beschreibung unserer Leistungen und sollen lediglich eine Vorstellung über unsere Leistungen vermitteln.

8.2 Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme sofort bzw. spätestens am Folgetag nach Fertigstellung. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Werkleistung als abgenommen.

8.3 Wiederkehrende Leistungen gelten als auftragsgemäß und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (spätestens bei Ingebrauchnahme) schriftliche begründete Einwendungen erhebt. Hierbei müssen Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels genau beschrieben werden.

9 Mängelhaftung

9.1 Soweit wir Beratungsleistungen erbringen, handelt es sich dabei um unentgeltliche Nebenleistungen, zu denen wir nicht verpflichtet sind und aus denen der Auftraggeber keine Ansprüche herleiten kann, es sei denn, es wird ein gesonderter entgeltlicher Zusatzauftrag erteilt.

9.2 Etwaige Mängel unserer Leistungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder (fern-) mündlich zu rügen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur nochmaligen Vertragsleistung berechtigt.

9.3 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen.

9.4 Ansprüche wegen Mängelhaftung bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, bei Verschleiß oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer (z. B. chemischer oder elektrischer) Einflüsse entstehen, auf die wir nicht Einfluss nehmen können.

9.5 Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen.

9.6 Ansprüche wegen Mängelhaftung sind außerdem in folgenden Fällen ausgeschlossen:

9.7 Bei Schäden, die bauseitig verursacht sind, auch wenn sie nicht in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen, z. B. bei Schäden auf Grund von Schweißarbeiten oder Beton- und Putzarbeiten oder bei Farbänderungen, die durch den Kontakt mit solchen Fremdstoffen ausgelöst worden sind, die wir nicht selbst benutzt haben oder bei Schäden die infolge von Säuren oder Laugen etc. entstehen, welche von uns nicht verwendet worden sind.

9.8 Für Schäden, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb zwei Wochen schriftlich anzeigt, entfällt die Haftung.

9.9 Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, bestehen insoweit und bezüglich der sich daraus ergebenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, dem Auftraggeber gelingt der Nachweis, dass die Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten für die Entstehung eines etwaigen Mangels nicht ursächlich waren.

9.10 Mängelansprüche verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Leistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz (z. B. in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 oder 479 Abs. 1 oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) längere Fristen vorschreibt oder soweit ausdrücklich die Bestimmungen der VOB als vereinbart gelten. Die einjährige Verjährungsfrist gilt ferner nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung oder bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Datenschutz
Wir, wunderbar Industrial GmbH (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Wir, wunderbar Industrial GmbH (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.